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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand und Gültigkeit ab: 1. März 2026

1. Definitionen

In diesen AGB gelten folgende Begriffsbestimmungen:

2. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese AGB gelten für alle Beratungsleistungen von Druventa. Der Vertrag kommt mit schriftlicher (auch per E-Mail erfolgter) Annahme einer Offerte durch den Auftraggeber zustande. Abweichungen von diesen AGB bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

Der Auftraggeber bestätigt, handlungsfähig zu sein und, soweit eine juristische Person, dazu berechtigt zu sein, Druventa mit dem Mandat zu beauftragen.

3. Leistungsbeschreibung

Druventa erbringt folgende Beratungsleistungen:

Der genaue Leistungsumfang (Scope) wird zu Beginn jedes Mandats in einer Mandatsvereinbarung schriftlich festgehalten. Leistungen ausserhalb des vereinbarten Scopes werden separat vereinbart und abgerechnet.

4. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Druventa bei der Durchführung des Mandats angemessen zu unterstützen, insbesondere durch:

Druventa haftet nicht für Verzögerungen oder Qualitätseinbussen, die auf unvollständige oder fehlerhafte Informationen des Auftraggebers zurückzuführen sind.

5. Vertragsdauer und Kündigung

Das Mandat beginnt mit dem schriftlich vereinbarten Starttermin. Beide Parteien können das Mandat mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich kündigen. Bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber werden bereits erbrachte Leistungen entsprechend dem Fortschritt des Mandats verrechnet.

6. Honorar und Zahlungsbedingungen

Das Honorar richtet sich nach der schriftlichen Offerte. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MWST., sofern nicht anders angegeben.

Zahlungsmodalitäten

Reisekosten und ausserordentliche Aufwände werden nach Aufwand separat in Rechnung gestellt, sofern sie zuvor schriftlich vereinbart wurden. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen von 5 % p.a. geltend gemacht werden.

7. Geistiges Eigentum

Alle im Rahmen des Mandats erstellten Dokumente, Analysen und Präsentationen werden dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung zur internen Nutzung überlassen. Das Urheberrecht verbleibt bei Druventa.

Der Auftraggeber darf die Ergebnisse intern nutzen und intern weitergeben. Eine Weitergabe an Dritte oder eine kommerzielle Verwertung bedarf der schriftlichen Zustimmung von Druventa. Methodiken, Frameworks und allgemeine Beratungsansätze von Druventa sind davon ausgenommen und verbleiben ausschliesslich im Eigentum von Druventa.

8. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die im Rahmen des Mandats bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben und nur für die Zwecke des Mandats zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt über das Ende des Mandats hinaus für die Dauer von fünf Jahren.

Auf Wunsch des Auftraggebers kann zu Beginn des Mandats eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) abgeschlossen werden.

9. Haftung und Gewährleistung

Druventa erbringt Beratungsleistungen mit Sorgfalt und nach bestem Wissen. Die Beratungsleistungen stellen Empfehlungen dar; Entscheidungen treffen stets der Auftraggeber und seine Organe. Druventa haftet nicht für wirtschaftliche Folgen, die aus der Umsetzung oder Nicht-Umsetzung von Empfehlungen entstehen.

Die Haftung von Druventa ist auf Fälle von nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt und beläuft sich höchstens auf den Wert des vereinbarten Honorars des betreffenden Mandats.

Druventa übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse oder Handlungen Dritter entstehen.

10. Freistellung

Der Auftraggeber stellt Druventa von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Grundlage von Informationen entstehen, die der Auftraggeber Druventa zur Verfügung gestellt hat und die sich als unrichtig oder irreführend erwiesen haben.

11. Beendigung

Mit Beendigung des Mandats enden sämtliche Leistungspflichten beider Parteien, mit Ausnahme der Regelungen zu Vertraulichkeit, Geistigem Eigentum und Haftung, die über das Mandatsende hinaus gelten.

12. Streitbeilegung und anwendbares Recht

Diese AGB sowie alle Mandate unterliegen dem Schweizer Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Streitigkeiten bemühen sich die Parteien zunächst um eine einvernehmliche Lösung. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Winterthur (Kanton Zürich), Schweiz.

13. Salvatorische Klausel und Gesamtvereinbarung

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Diese AGB sowie die Mandatsvereinbarung bilden die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzen alle vorherigen Absprachen zu demselben Gegenstand.

14. Änderungen dieser AGB

Druventa behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Für bereits laufende Mandate gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Neue Mandate unterliegen den jeweils aktuellen AGB.

15. Kontakt

Bei rechtlichen Fragen oder Anliegen zu diesen AGB: